Schulleitung HRS

A     HSG

B     HRS  Hess. Referenzrahmen

QB II,2.3
• Es bestehen Verfahren zur regelmäßigen Analyse der Leistungsergebnisse der Schule (zum Beispiel Schulabschlüsse, Quoten für das Wiederholen und Abbrechen, Ergebnisse der Zentralen Lernstandserhebungen, Beurteilungsunterschiede von Lehrkräften). Die Schulleitung, die Steuergruppe und die betroffenen Lehrkräfte hinterfragen Auffälligkeiten und Besonderheiten.
QB III.1.1
• Die Schulleitung sorgt für Strukturen und Prozesse, die die Unterrichtsentwicklung
fördern (zum Beispiel Teamarbeit, Offenheit für Pilotprojekte, Förderung von Lerngemeinschaften, kollegiale Hospitation, Thematisierung aktueller Erkenntnisse der Bildungsforschung).
QB III,1,3
• Die Schulleitung fördert die Arbeit an einem gemeinsam getragenen Leitbild als Grundlage für die Schul- und Unterrichtsentwicklungsarbeit
• Die Schulleitung nimmt in Diskussionen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung eine
klare Position ein, ohne sich kritischen Argumenten zu verschließen.
• Die Bilanzierung und Würdigung der gemeinsam betriebenen Schulentwicklung ist auf
Betreiben der Schulleitung fester Bestandteil der Schulkultur (zum Beispiel regelmäßiger Tagesordnungspunkt in Konferenzen, Bilanzierungskonferenz).
QB III.1.4
• Die Entwicklung schulinterner Curricula und Konzepte ist für die Schulleitung ein zentrales Anliegen.
• Konzepte und Entwicklungsprojekte machen kenntlich, welche Teile verbindlich durchzuführen, welche als alternative Optionen oder als mögliche Hinweise zu verstehen sind. Die Schulleitung achtet dabei auf einen möglichst hohen Grad der Einhaltung
• Die Schulleitung sorgt für klar definierte Aufgabenbeschreibungen und Unterstützungsmaßnahmen für die Kooperation der Lehrkräfte.
• Die Schulleitung stellt eine geeignete Dokumentationsform für den Überblick über bestehende schulinterne Regelungen sicher (zum Beispiel Beschlusssammlung, digitale Plattform).
• Die Zuständigkeiten innerhalb der Schulleitung werden durch den Geschäftsverteilungsplan verlässlich und transparent geregelt.
QB III.2.3
• Die Schulleitung sorgt für wirksame Kooperationsstrukturen und Teamentwicklung
(zum Beispiel auf Fach-, Klassen- und Jahrgangsebene).
• Strukturen und Prozesse zur Umsetzung von Unterrichts- und Schulentwicklungsprojekten sind vorhanden (zum Beispiel Mandatserteilung für Entwicklungsgruppen, Turnus der Fortschreibung von Entwicklungsprojekten, Vorgehen bei Evaluation)
QB III.3.1
• Die Schulleitung kommuniziert transparent den personellen Entwicklungsbedarf anhand der fachlichen Erfordernisse und des Schulprogramms der Schule
• Die Schulleitung sorgt dafür, dass das gesamte Spektrum von Fort- und Weiter-
bildungsmöglichkeiten zielgerichtet im Kollegium genutzt wird (zum Beispiel Qualifizierungsmaßnahmen, Berücksichtigung externer Anbieter, schulinterne Fortbildung, pädagogische Tage).
QB III.3.2
• Bei der Auswahl von neuen Lehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften (zum
Beispiel UBUS-Fachkräfte) orientiert sich die Schulleitung an fachlichen Notwendig-
keiten sowie am Schulprofil und den Entwicklungszielen der Schule.